Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Die Nachfolgenden Bedingungen gelten im Rahmen der Überlassung von Seminar-, Konferenz- und Banketträumen, einschliesslich Nebenräume sowie für Zimmerreservationen
Die Nachfolgenden Bedingungen gelten im Rahmen der Überlassung von Seminar-, Konferenz- und Banketträumen, einschliesslich Nebenräume sowie für Zimmerreservationen
Nach Ablauf der vereinbarten Optionsfristen ist das Hotel Auberge von sämtlichen Gewährleistungspflichten befreit. Die Reservation wird für beide Parteien verbindlich, sobald die definitive Reservationsbestätigung vom Kunden unterschrieben wurde. Die Nutzung der reservierten Räume ist auf die im Vertrag vereinbarte Zeit beschränkt. Zusatzinformationen wie Organisationsplan, Raumplan usw. sind integrierter Bestandteil der definitiven Reservationsbestätigung.
Die vertraglich festgelegte Teilnehmeranzahl gilt als verbindlich und ist Basis der Verrechnung. Das Hotel Auberge ist berechtigt bei allen Anlässen die Raumzuteilung sowie bei Veränderungen der Teilnehmerzahl, die abgemachten Raumbereitstellungskosten entsprechend (nach Massgabe der definitiven Teilnehmerzahl) zu verändern.
Die durch den Veranstalter/Gast eingebrachten beweglichen Gegenstände sind durch das Hotel Auberge nicht versichert. Allfällige Versicherungen für Verlust, Beschädigung, Untergang sind durch den Veranstalter/Gast abzuschliessen. Das Hotel Auberge lehnt jegliche Haftung für Personenschäden ab.
Bewilligungen für Verlängerungen sind entsprechend den gesetzlichen Vorschriften des Kantons Bern einzuholen. Sofern im Mietvertrag nicht anders festgehalten, werden die notwendigen Bewilligungen vom Hotel Auberge eingeholt und dem Veranstalter zum Selbstkostenpreis weiterverrechnet. Laserveranstaltungen, pyrotechnische Einlagen sowie Einsätze von Rauchmaschinen müssen schriftlich beantragt werden und bedürfen der ausdrücklichen Einwilligung des Hotel Auberge. Der Veranstalter hat bei der Stadtpolizei ein dementsprechendes Gesuch einzureichen. In den Räumen des Hotel Auberge sind besonders laute (störende) Veranstaltungen grundsätzlich nicht zugelassen.
Gerne übernehmen wir zusätzliche Dienstleistungen wie das Verteilen von Seminarmaterial, Willkommensgeschenken etc. Das Hotel Auberge behält sich vor, die entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen. Voraussetzung für die Erbringung dieser Leistungen ist die termingerechte Anlieferung anhand der Vorgaben des Hotels. Der Veranstalter ist für die Entsorgung des mitgebrachten Materials selbst verantwortlich. Bei Entsorgung durch das Hotel Auberge werden die entstandenen Kosten in Rechnung gestellt.
Alle unsere Raumbereitstellungskosten verstehen sich inklusive Beamer und Leinwand, 1 Flip Chart, 1 Pinnwand, Hotel Auberge Stifte und Notizblöcke. Alle übrigen technischen Hilfsmittel und Arbeitsleistungen durch unsere Techniker werden entsprechend Technikangebot/Dienstleistungen in Rechnung gestellt.
7.1. ANNULLIERUNGEN SEMINARE / BANKETTE
Bis 30 Personen:
Ab 30 Personen:
Die Berechnung bezieht sich auf den erwarteten Umsatz der reservierten Leistungen (Räume & Gastronomie sowie Hotelzimmer). Falls die Räume und / oder die Hotelzimmer anderweitig vermietet werden können, findet keine Verrechnung statt.
Sind keine Leistungen vereinbart, verrechnet das Hotel Auberge bei Aperitifen CHF 20.00 pro Person und bei Bankettanlässen CHF 50.00 pro Person. Im Falle einer erneuten Durchführung einer gleichwertigen Veranstaltung innerhalb von 6 Monaten seit der Annullierung werden 50% der Annullierungskosten dem Kunden an die Veranstaltungskosten angerechnet (gilt nicht für No-Shows).
Änderungen der Teilnehmerzahl im Zusammenhang mit einer vom Hotel bestätigten Buchung müssen dem Hotel schriftlich, unter Einhaltung folgender Fristen, im Voraus mitgeteilt werden:
Die Kalkulationen basieren auf der in der Offerte / Bestätigung / Vertrag angegebenen Teilnehmerzahl. Sollte diese bei einer provisorischen bzw. definitiven Reservation verringert oder vergrössert werden, behalten wir uns Neukalkulationen vor.
Stornierungen von Einzelbuchungen für Hotelzimmer sind bis 24 Stunden vor Anreise kostenfrei. Für Annullationen die später bei uns eintreffen, verrechnen wir die erste Nacht des gebuchten Aufenthaltes. Diese Regelung gilt ausschliesslich für Privatkunden, und kann nicht auf Gruppen oder Kontingentsbuchungen angewendet werden.
Bis Mitternacht sind die Personalkosten im Preis inbegriffen. Danach werden je 25 Gäste CHF 150.00 pro angebrochene Stunde verrechnet. Bei Hochzeitstorten von externen Lieferanten berechnen wir für das Anrichten und Servieren, CHF 3.50 pro Gast. Das Mitbringen von eigenen Speisen und Getränken bedarf der Einwilligung des Hotel Auberge. Hierfür wird ein Zapfengeld erhoben.
Alle publizierten Preise, sofern nicht anders vermerkt, verstehen sich in Schweizer Franken und sind inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Ebenfalls werden die Rechnungen in CHF ausgestellt. Hotel Auberge Rechnungen sind innerhalb von 20 Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen. Das Hotel Auberge kann bei Aufträgen über CHF 1'000.00 bis zu 80% der Auftragssumme zum Voraus verlangen. Bei Zahlungen nach Fälligkeit ist das Hotel Auberge berechtigt, Verzugszins in Höhe von 10% in Rechnung zu stellen.
Auberge Langenthal Im Falle höherer Gewalt behält sich das Hotel Auberge vor, ohne Kostenfolge vom Vertrag zurückzutreten. Stellt sich nach Vertragsabschluss heraus, dass Zweifel an der Bonität oder der Seriosität des Kunden bestehen oder dass die Veranstaltung die Sicherheit oder den Ruf des Hotel Auberge negativ beeinträchtigen, können Reservationen vom Hotel Auberge jederzeit entschädigungslos aufgelöst werden.
Gerichtsstand ist Burgdorf